Aufgaben nach dem Ordnungsbehördengesetz
Auszug aus den Verwaltungsvorschriften des Ministers des Innern zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes:
Begriff der öffentlichen Sicherheit
Unter dem Begriff der öffentlichen Sicherheit versteht man
- den Bestand des Staates, seiner Einrichtungen und seiner Veranstaltungen,
- höherrangige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Eigentum, Freiheit und Ehre sowie
- die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (bei einem Verstoß gegen geltende öffentlich-rechtliche Vorschriften liegt stets eine Störung und weitere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor).
Begriff der öffentlichen Ordnung
Der Begriff der öffentlichen Ordnung umfasst den Inbegriff der Normen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinander von der überwiegenden Bevölkerung angesehen wird. Diese Wertvorstellungen sind auf den Gebieten der Sittlichkeit, des Anstandes, der religiösen Überzeugung und der Pietät von Bedeutung, wobei zu berücksichtigen ist, dass Wertvorstellungen im Wandel begriffen sind. Ist bereits die öffentliche Sicherheit gefährdet, ist von einer weiteren Prüfung hinsichtlich der Gefährdung der öffentlichen Ordnung abzusehen.
Anschrift:
Öffnungszeiten:
und 15:00 bis 19:00 Uhr
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
![]() |
![]() |
Herr Dipl.-Ing; Amtsdirektor a.D. Hartley, Kurt
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Frau Knuth, Caroline
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Herr Koch, Matthias
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Herr Krumm, Norbert
|
![]() |
![]() |